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Verkäufer-AGB


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer (gimahhot)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Gimahhot GmbH, Oberhafenstraße 1, 20097 Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer Jürgen Lankat, geschäftsansässig daselbst (im folgenden: Anbieter), und dem Verkäufer (im folgenden: Verkäufer) wie auch deren Rechtsnachfolgern.

(2) Der Anbieter erbringt seine Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Leistungen des Anbieters. Der Verkäufer erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

(4) Die Angebote und Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

§ 2 Vertragsschluß
(1) Der Vertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Anbieter und dem Verkäufer kommt durch die Registrierung des Verkäufers entsprechend dem festgelegten elektronischen Verfahren unter Angabe der für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten zustande.

(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Registrierung im Einzelfall zu verweigern.

§ 3 Vertragsleistungen
(1) Mit dem Vertragsabschluß erhält der Verkäufer Zugang zu der Internet-Handelsplattform von Gimahhot, auf welcher seine Angebote beworben werden. Der Anbieter stellt für die Zahlungsabwicklung das unter § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläuterte System der Zahlungsabwicklung zur Verfügung.

(2) Vertragsparteien etwaiger über die Handelsplattform abgeschlossener Kaufverträge sind ausschließlich die jeweiligen Verkäufer und Käufer. Der Anbieter ist am Abschluß eines solchen Kaufvertrages nicht beteiligt. Dementsprechend findet die Kaufvertragsabwicklung ausschließlich im Verhältnis der jeweiligen Vertragsparteien statt. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag gegen den Anbieter sind ausgeschlossen.

(3) Die Eröffnung eines Angebots auf der Handelsplattform des Anbieters stellt noch kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Erst die Bestellung der Ware durch einen Käufer ist ein Vertragsantrag im Sinne des § 145 BGB.

(4) Der Verkäufer bevollmächtigt den Anbieter, diesen Antrag des Käufers nach Maßgabe seiner Warenpräsentation anzunehmen.

(5) Der Verkäufer kann jede seiner noch nicht gehandelten Angebote jeder Zeit löschen. Sind Teile bereits gehandelt, kann der Verkäufer den verbleibenden Rest löschen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Verkäufers
(1) Bei der Registrierung hat der Verkäufer die erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und seinen Computer vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er hat sich daher zu seiner eigenen Sicherheit nach jeder Sitzung bei dem Anbieter abzumelden und alle offenen Browser-Fenster zu schließen, insbesondere wenn er seinen Computer mit anderen teilt.

(3) Der Verkäufer ist für alle von ihm bzw. über seine Passwortkennung produzierten und publizierten Inhalte selbst verantwortlich.

(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, ausschließlich mängelfreie, originalverpackte und neue Ware anzubieten. Produkte, deren Haltbarkeit abgelaufen ist, dürfen nicht angeboten werden. Es dürfen keine Imitationen der von dem Anbieter zum Handel zugelassenen Produkte verkauft werden; es dürfen keine Produkte ohne Jugendfreigabe angeboten werden; der Verkäufer hat sich an die Regeln der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung zu halten.

(5) Der Verkäufer muß in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsabschluß zu übersenden und zu übereignen, d.h. diese Waren dürfen nicht im Eigentum Dritter stehen, z.B. durch Erwerb seitens des Verkäufers unter Eigentumsvorbehalt und Nichtzahlung oder infolge Sicherungsübereignung. Sie dürfen auch nicht verpfändet oder sonst wie mit dem Recht eines Dritten belastet sein.

(6) Der Verkäufer hat darauf zu achten, dass es keine Möglichkeit gibt, Mindestabnahmemengen vorzuschreiben. Er hat deshalb seine Liefer- und Versandkosten auf eine Einzelversendung auszulegen.

(7) Der Verkäufer verpflichtet sich keinen mittelbaren oder unmittelbaren Kontakt zum Käufer aufzunehmen, es sei denn, es betrifft den über Gimahhot zustande gekommenen Vertrag. Insbesondere verzichtet der Verkäufer den Käufer über weitere Produkte durch Newsletter oder Rundmailings zu informieren.

(8) Der Verkäufer sichert zu, dass er die entsprechenden Rechte an sämtlichen Inhalten (z.B. Texte, Bilder usw.) hat, die er selber oder der Anbieter für ihn online publiziert.

§ 5 Zahlungsbedingungen / Leistungsstörungen
(1) Das Einstellen von Angeboten ist kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste

(2) Bei Abschluß eines Kaufvertrages erhält der Anbieter eine Provision, die bei Kaufvertragsabschluß zwischen den jeweiligen Vertragsparteien zur Zahlung fällig wird und von dem jeweiligen Verkäufer zu tragen ist.

(3) Der Verkäufer verpflichtet sich, alle entstehenden Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, die der Anbieter vermitteltet hat, fortlaufend dem Anbieter zum Kauf anzubieten. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Anbieter alle Umstände anzuzeigen, die einer Abtretung der Forderung entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere ein Abtretungsverbot sowie die Kollision mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession. Die Forderungen werden dem Anbieter unverzüglich nach Vertragsschluss mit dem Käufer zum Kauf angeboten. Der Verkäufer bietet dem Anbieter den Abschluss des Factoringvertrages dadurch an, dass er dem Anbieter alle wesentlichen Merkmale der Forderung gegen den Käufer übermittelt. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zum Kauf angebotenen Forderungen anzunehmen. Das gilt nicht für solche Forderungen, denen ein Abtretungsverbot entgegensteht oder die mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession kollidieren. Der Anbieter nimmt den Factoringvertrag an, indem er den Kaufpreis für die Forderung auf dem Abrechnungskonto des Verkäufers gutschreibt.

(4) Der vom Anbieter an den Verkäufer zu zahlende Kaufpreis berechnet sich aus dem Nennwert der angekauften Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer abzüglich in § 5 Abs.1 beschriebenen Kosten und abzüglich der § 5 Abs.2 beschriebenen Provision.

(5) Der Verkäufer garantiert dem Anbieter, dass die verkaufte Forderung einschließlich der abgetretenen oder übergegangenen Nebenrechte, wie sie in den übermittelten Daten beschrieben werden, besteht, abtretbar ist und nicht mit Einreden oder Einwendungen behaftet ist. Darüber hinaus garantiert der Verkäufer, dass die Forderung nicht nachträglich in ihrem rechtlichen Bestand verändert wird. Zu einer nachträglichen Bestandsveränderung gehört es insbesondere, wenn die Forderung durch Einreden und Einwendungen - dazu zählen beispielsweise Aufrechnung, Anfechtung, Wandlung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz und Nachbesserung - beeinträchtigt wird. Verweigert der Käufer aufgrund von Einreden oder Einwendungen die Zahlung, kann der Anbieter vom Forderungskaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen. Gleiches gilt, wenn feststeht, dass die Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Käufers uneinbringbar ist.

(6) Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Anbieter die Absendung der Ware über die Internethandelsplattform zu bestätigen.

(7) Alle angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie beinhalten auch alle Steuern sowie Liefer- und Versandkosten bis zu der vom Käufer angegebenen Lieferanschrift. Die vorgenannten Kosten beinhalten auch Versicherungsprämien für Frachtschäden und Untergang, sofern eine solche Versicherung seitens des Verkäufers abgeschlossen wird. Liegt die Lieferanschrift außerhalb der BRD, trägt der Käufer alle zusätzlichen Liefer- und Versandkosten ab deutscher Grenze.

§ 6 Haftungsausschluss
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Anbieter, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Anbieter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 7 Verfügbarkeit des Dienstes und Ausfall / Wartungsarbeiten
(1) Der Anbieter unterhält ein ständig überwachtes Server-System. Bei ordnungsgemäß laufendem System ist eine jederzeitige Nutzung der Dienste des Anbieters gewährleistet.
Der Anbieter gewährleistet insoweit eine Verfügbarkeit seiner Dienste von 99 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit der Dienste des Anbieters, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich des Anbieters liegt.

(2) Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen behält sich der Anbieter das Recht vor, seine Leistung temporär zu beschränken.
Der Anbieter verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Verkäufer unter Berücksichtigung der entsprechenden Interessen vorzunehmen.

(3) Der Anbieter behält sich vor, seinen Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, soweit dies zur Verbesserung notwendig ist und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert.
Der Anbieter verpflichtet sich, solche Änderungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Verkäufer und unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers vorzunehmen.

(4) Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzlichem noch grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach beschränkt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich bei einem Systemausfall je Verkäufer und Schadensfall auf 1.000,00 €.

§ 8 Kündigung
(1) Der Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit aufgelöst werden.

(3) Die Kündigung kann nur schriftlich an die unter § 1 Abs. 1 genannte Adresse erfolgen.

(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung in den gesetzlichen Fällen bleibt unberührt. In diesen Fällen ist der Anbieter zur sofortigen Sperrung des Verkäufers berechtigt.

§ 9 Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen des Anbieters.

§ 10 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag Regelungslücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand der AGB: 29. Juli 2011


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Trusted Shops Gütesiegel PCI Gütesiegel Der Name "gimahhot" stammt aus der althochdeutschen Sprache des 8. Jahrhunderts und bedeutet "gemacht". Mit dem klassischen Handschlag und einem "gimahhot" wurde schon damals der Handel perfekt gemacht.